Regalprüfung

Gefahrgutbüro Delil bietet Ihnen Regalprüfung nach DIN 15635 an. In einem Abstand von maximal 12 Monaten sind Sie verpflichtet eine Regalinspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft ist die fachkundige Person in Deutschland eine befähigte Person, entsprechend der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ergibt. Die Gefährdungsbeurteilung wird durch die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert. Gerade im Bereich der Lagerhaltung, wo vielfach Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Schubmaststapler oder Gabelhubwagen sowie Regalbediengeräte eingesetzt werden, besteht ein erhöhtes Beschädigungsrisiko der Regalbauteile. Aber auch in manuell bedienten Lägern können Beschädigungen der Regale nicht ausgeschlossen werden.

Die Regalinspektionspflicht gilt grundsätzlich für alle gewerblich genutzten Regale, wie z. B.:

  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Kragarmregale
  • Einfahrregal|Einfahr- und Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • manuell verfahrbare Regale
  • Archivregale