Gefahrguttransport ist mehr als nur eine Beförderung von A nach B. Eine korrekte Übernahme sowie Vorbereitungs- und Abschlussmaßnahmen gehören auch dazu.
Zu Recht gelten für den Transport von gefährlichen Gütern ganz besondere Vorschriften, die in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen in Anhängigkeit des Transportweges geregelt sind.
- Gefahrgutverordnungen Straße und Eisenbahn
- Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)
- Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE)
- Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch)
Bei dieser Flut an Verordnungen und Gesetzen ist es wichtig einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der sich um alle Belangen des Gefahrguttransports kümmert.
Wann brauche ich eigentlich einen Gefahrgutbeauftragten?
In Ihrem Unternehmen wird ein Gefahrgutbeauftragter unablässig, wenn Sie an der Beförderung gefährlicher Güter (§ 1 GbV) beteiligt sind. Beteiligt sind Sie wenn Sie gefährliche Güter
- verpacken
- verladen
- befördern
- entladen
- oder Behältnisse zum Transport herstellen