Arbeitssicherheit

Wo gearbeitet wird steht die Arbeitssicherheit an erster Stelle. Um diese optimal zu gewährleisten gibt es in jedem Betrieb Sicherheitsbeauftragte, die die Kollegen darin unterstützen Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. In den meisten Fälle ist dies ein erheblicher zeitlicher Aufwand, der nicht einfach so nebenbei erledigt werden kann – und im Sinne der Sicherheit – auch nicht sollte.

Jedem Unternehmen (oder örtlich selbstständigen Niederlassungen) mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben (§ 22 SGB VII) einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Dieser kann einer Ihrer Mitarbeiter, oder ein externer Sachverständiger sein.

Hier kommen wir  als externe Experten in Sachen Arbeitssicherheit ins Spiel. Denn die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb durch einen Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten kostet Zeit und Geld. Zeit, da Ihr Mitarbeiter seiner eigentlichen Arbeit nicht nachkommen kann und Geld, da er an regelmäßigen Schulungen teilnehmen muss.

Sparen Sie sich diesen Aufwand und lassen Sie unsere Experten für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.